C a m p i n g p l a t z o r d n u n g
Sehr geehrter Campinggast,
herzlich Willkommen auf dem Campingplatz Laascher See!
Wir freuen uns über Ihren Besuch. Wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen
Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.
Im Interesse aller anwesenden Campinggäste werden Sie höflichst
gebeten, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft der Campinggäste stören könnte.
Beachten Sie daher bitte die nachstehende Platzordnung:
1. Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung gestattet. Der ankommende Campinggast bzw. Besucher meldet sich daher zuerst bei der Anmeldung an. Die Platzverwaltung ist nach den behördlichen Bestimmungen berechtigt, die Personalausweise eines jeden Campinggastes und Besuchers in Augenschein zu nehmen. Vor dem endgültigen Verlassen des Platzes meldet sich der Campinggast bei der Anmeldung wieder ab. Sonderregelungen werden rechtzeitig von der Campingplatzverwaltung bekannt gegeben.
2. Der Campinggast bzw. Besucher zahlt die nach der Gebührenordnung für den Campingplatz Laascher See festgesetzten Benutzungsentgelte.
3.
Ordnung und
Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Benutzer des
Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Das
Abreißen von Ästen und Zweigen von Bäumen und Hecken ist verboten. Es bedarf
der Zustimmung der Verwaltung, wenn Anpflanzungen angelegt bzw. entfernt werden
sollen.
4. Den Weisungen der Platzverwaltung muss Folge geleistet werden, insbesondere der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Zelten und ähnlichen Anlagen.
5. Besucher und Tagesgäste haben Ihr Kraftfahrzeug außerhalb des Campingplatzgeländes zu parken. Ein Befahren bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung der Platzverwaltung.
6. Autowaschen und die Ausführung echter Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen ist auf unserem Platz nicht gestattet.
7. Eine Haftung für Unfälle und Verletzungen oder für abhanden gekommenes und beschädigtes Eigentum über die durch allgemeine Haftpflichtversicherungen gedeckte Haftpflicht hinaus wird von uns nicht übernommen.
8.
Hunde dürfen auf
dem gesamten Campingplatzgelände nicht frei herumlaufen. Bitte achten Sie
darauf, dass das Campinggelände durch Tiere nicht verunreinigt wird.
9. Das Umgrenzen der Standplätze mit Gräben und Einfriedungen ist nur mit Genehmigung der Platzverwaltung zulässig. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zubehör gefährdet oder belästigt wird.
10. Abfälle aller Art gehören ausschließlich in die hierfür vorgesehenen Abfallbehälter. Grünabfälle lagern Sie bitte an den Wegen auf den hierfür vorgesehenen Flächen.
11. Offene Feuer sind wegen der auf dem Campinggelände bestehenden Brandgefahr und der damit verbundenen Gefährdung aller Campinggäste grundsätzlich verboten. Ausnahmen erteilt die Platzverwaltung.
12.
Bitte nehmen Sie Rücksicht
auf die anderen Gäste und vermeiden Sie unnötigen, ruhestörenden Lärm.
Die Platzruhe dauert von 13.00 – 15.00 Uhr,
sowie von 22.00 – 07.00 Uhr. Während dieser Zeit dürfen keinerlei Fahrzeuge den
Campingplatz befahren. Fernseh- und Rundfunkgeräte oder ähnliches sind auf
Zeltlautstärke zu stellen. Es wird im Interesse aller Platzgäste höflich
gebeten, während der genannten Zeit auch laute Unterhaltung zu vermeiden.
13. Fahrzeuge dürfen nur auf den gekennzeichneten Wegen und auch nur im Schritttempo fahren. Im Winter, bei Schneefall und Frost, bei schlechter Witterung usw. überzeugen Sie sich selbst, ob die Witterungsverhältnisse ein gefahrloses Befahren und Begehen des Platzes zulassen. Die Wege können nicht in jedem Fall eis- und schneefrei gehalten werden.
14. Für Ballspiele benutzen Sie bitte die Freiflächen auf der Wiese. Genaue Angaben bekommen Sie bei der Platzverwaltung.
15. Die Abreise muß bis 13.00 Uhr erfolgen. Ausnahmen erteilt nur die Platzverwaltung.
16. Der Lagerplatz ist vom Campinggast vor seiner Abreise vollständig in Ordnung zu bringen.
17. Landfahrer haben keinen Zutritt zum Campingplatz. Die Ausübung eines Gewerbes auf oder von dem Campingplatz aus und Schaustellungen auf dem Platz bedürfen der Genehmigung durch die Platzverwaltung.
18.
Die Platzverwaltung
ist berechtigt, das Hausrecht auszuüben, d.h. sie kann die Aufnahme von
Personen verweigern oder Gäste vom Platz verweisen, wenn dieses im Interesse
der anderen Campinggäste erforderlich scheint, oder wenn grob fahrlässig gegen
die Ruhe- und Platzordnung verstoßen wird.
19.
Diese
Campingplatzordnung und die Weisungen der Platzverwaltung sind Bestandteil der
Stellplatzvereinbarung.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!
Laasche, im Juli 2004
aktualisiert 13.01.2005, 13.02.2006
(nur Seitengestaltung),